Start Aktuelles Wildcamping in Italien: Verboten – und doch auf dem Vormarsch

Wildcamping in Italien: Verboten – und doch auf dem Vormarsch

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Wildcampen mitten in der Natur: In Italien ist das zwar verlockend, aber grundsätzlich verboten – Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. (Bild von Reijo Telaranta auf Pixabay)
Wildcampen mitten in der Natur: In Italien ist das zwar verlockend, aber grundsätzlich verboten – Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. (Bild von Reijo Telaranta auf Pixabay)

Im Trentino sorgt das Thema Wildcamping in diesem Sommer für Schlagzeilen. Wie die Lokalzeitung il Dolomiti berichtet, hat die Polizei in Alto Garda und Ledro in den vergangenen Monaten mehr als 1.400 Dienststunden aufgewendet, um Verstöße zu kontrollieren. Besonders betroffen sei die Gemeinde Nago-Torbole, wo zehn Camper beim illegalen Übernachten erwischt wurden. Die Polizei spricht laut der Zeitung von einem „Phänomen im Wachstum“ und verwies auf zahlreiche zusätzliche Hinweise aus der Bevölkerung.

Wildcamping: Strenge Regeln, hohe Strafen

Nach italienischem Recht ist das Campen außerhalb offizieller Flächen grundsätzlich verboten. Wer erwischt wird, zahlt mindestens 100 Euro, in Schutzgebieten können die Strafen bis zu 1.000 Euro erreichen. Laut il Dolomiti wird das Verbot im Trentino strikt umgesetzt, insbesondere an stark frequentierten Orten wie dem Gardasee.

Die rechtliche Lage ist zwar landesweit klar, in der Praxis aber nicht einheitlich. So erklärt Trekking.it, dass in Venetien, Friaul-Julisch Venetien, Sardinien und Emilia-Romagna ein generelles Verbot ohne Ausnahmen gilt. In anderen Regionen wie dem Piemont oder den Marken ist Wildcamping für maximal 48 Stunden erlaubt – allerdings nur mit vorheriger Genehmigung durch die Gemeinde. In der Lombardei und in der Toskana gebe es hingegen keine eindeutigen regionalen Vorschriften, was zu Grauzonen führt.

Sensible Zonen besonders geschützt

Besonders streng sind die Regeln in Nationalparks und an den Küsten. Wie il Dolomiti schildert, reichen schon eine ausgeklappte Markise oder das Aufstellen von Campingmöbeln, um als Wildcamping eingestuft zu werden. In den Dolomiten, etwa im Nationalpark Dolomiti Bellunesi, drohen bei Verstößen empfindliche Geldbußen.

Bivacco – die geduldete Ausnahme

In manchen Bergregionen wird zwischen klassischem Camping und dem sogenannten Bivacco unterschieden. Gemeint ist eine Übernachtung im Zelt oder Biwaksack von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang, meist hoch in den Bergen und ohne sichtbare Campingausrüstung. Rechtlich ist auch das nicht ausdrücklich erlaubt, doch in Regionen wie dem Trentino oder im Aostatal wird es unter bestimmten Bedingungen geduldet – im Aostatal etwa oberhalb von 2.500 Metern oder für maximal 48 Stunden mit Genehmigung. Die Tradition stammt aus dem Alpinismus, wo Biwakieren aus Sicherheitsgründen oft unvermeidbar war.

Während illegales Campen zunimmt, boomt zugleich der legale Camping-Tourismus. Nach Angaben von Camper Professional und Quality Travel werden im Sommer 2025 rund 73 Millionen Übernachtungen auf Camping- und Stellplätzen erwartet – ein Plus gegenüber dem Vorjahr. Besonders gefragt sind Agriturismo-Angebote, bei denen Bauernhöfe Stellflächen bereitstellen, sowie Glamping-Konzepte, die Naturerlebnis und Komfort verbinden.

Abenteuer mit Risiko

Trotz dieser Alternativen bleibt der Reiz des Wildcampens bestehen. Doch die Beispiele aus dem Trentino zeigen: Das Abenteuer kann teuer werden. Laut italienischen Medienberichten wollen die Behörden ihre Kontrollen weiter verstärken. Wer die Natur genießen möchte, ist mit offiziellen Plätzen und legalen Angeboten auf der sicheren Seite – und schützt zugleich Landschaft und Gemeinden vor Belastungen.

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