
Das Auto gehört für viele Deutsche ganz selbstverständlich zum Alltag. Wer nach Italien auswandert, nimmt sein Fahrzeug deshalb oft einfach mit, das in der Annahme, sich um die formalen Details später kümmern zu können. Genau diese Annahme führt jedoch regelmäßig zu Problemen, Bußgeldern und im schlimmsten Fall zur Stilllegung des Fahrzeugs. Denn in Italien gelten für ausländische Kennzeichen deutlich strengere Regeln, als vielen Neu-Italienern bewusst ist. Der zentrale Punkt dabei ist nicht das Einreisedatum und auch nicht die Dauer des tatsächlichen Aufenthalts, sondern ein einzelner Verwaltungsakt: die Anmeldung des Wohnsitzes.
Der juristische Wendepunkt: „residenza anagrafica“
Solange man sich in Italien aufhält, ohne dort offiziell gemeldet zu sein, gilt man rechtlich als Nicht-Resident. In dieser Phase ist es grundsätzlich zulässig, ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug in Italien zu nutzen. Diese Situation ändert sich jedoch schlagartig in dem Moment, in dem man im Comune die residenza anagrafica anmeldet und damit offiziell in Italien ansässig wird. Ab diesem Zeitpunkt greift eine Vorschrift des italienischen Straßenverkehrsrechts, des Codice della Strada, die in den vergangenen Jahren erheblich verschärft und präzisiert wurde.
Sie besagt, dass eine Person mit italienischem Wohnsitz ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen nur noch für einen sehr begrenzten Zeitraum führen darf. Konkret bleiben ab dem Datum der Wohnsitzanmeldung 90 Tage Zeit, um das Fahrzeug in Italien zuzulassen. Für viele Auswanderer kommt diese Frist überraschend. Nicht selten leben Menschen bereits seit Monaten oder sogar Jahren faktisch in Italien, ohne gemeldet zu sein, und fahren in dieser Zeit völlig legal mit deutschem Kennzeichen. Erst mit der offiziellen Wohnsitzmeldung beginnt die rechtliche Uhr zu laufen, unabhängig davon, wie lange das Auto sich schon im Land befindet.
Das Auto zieht nach Italien mit um
Im Alltag ist häufig zu hören, man sei ja erst vor Kurzem umgezogen oder halte sich noch überwiegend in Deutschland auf. Für die italienischen Behörden spielt das jedoch keine Rolle. Maßgeblich ist allein der Status als Resident. Wer in Italien gemeldet ist, gilt aus Sicht des Gesetzgebers als dauerhaft ansässig und unterliegt damit auch den italienischen Vorschriften zu Zulassung, Besteuerung und Versicherung von Fahrzeugen. Der Gesetzgeber verfolgt damit ein klares Ziel.
Über Jahre hinweg hatten zahlreiche Personen ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt nach Italien verlegt, fuhren aber weiterhin Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, um Steuern, Versicherungen oder technische Prüfungen zu umgehen. Die heute geltenden Regelungen sollen genau diese Praxis unterbinden und werden entsprechend konsequent kontrolliert.
Wann ein deutsches Kennzeichen dennoch erlaubt sein kann
Ganz ausgeschlossen ist die Nutzung eines ausländischen Kennzeichens für in Italien lebende Personen nicht. Allerdings handelt es sich dabei um eng begrenzte Sonderkonstellationen, die mit dem klassischen Auswandererfall meist wenig zu tun haben. Zulässig kann die Nutzung dann sein, wenn das Fahrzeug nicht dem Fahrer selbst gehört, sondern etwa einer ausländischen Firma, einem Leasinggeber oder einer juristischen Person mit Sitz außerhalb Italiens.
In diesen Fällen muss jedoch jederzeit ein schriftlicher, rechtssicher datierter Vertrag mitgeführt werden, aus dem klar hervorgeht, aus welchem Grund und für welchen Zeitraum das Fahrzeug genutzt wird. Fehlt dieser Nachweis oder ist er unvollständig, wird die Nutzung rechtlich so behandelt, als handele es sich um ein verbotenerweise geführtes Privatfahrzeug. Für Auswanderer, die ihr eigenes, privat in Deutschland zugelassenes Auto mitbringen, greifen diese Ausnahmen in der Praxis fast nie. In diesen Fällen führt an einer italienischen Zulassung kein Weg vorbei.

Die Konsequenzen bei Missachtung der Vorschriften
Wer als in Italien gemeldeter Resident dennoch dauerhaft mit deutschem Kennzeichen unterwegs ist, geht ein erhebliches Risiko ein. Bei einer Kontrolle drohen empfindliche Geldstrafen und die sofortige behördliche Stilllegung des Fahrzeugs. Wird der Zustand nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen legalisiert, kann das Fahrzeug im Extremfall sogar eingezogen werden. Besonders problematisch ist, dass viele Betroffene erst bei einer Polizeikontrolle erfahren, dass sie sich längst in einer Ordnungswidrigkeit befinden. Unwissenheit schützt dabei nicht vor Sanktionen.
Wichtig: Wie die Auto-Ummeldung tatsächlich abläuft
Die Zulassung eines aus Deutschland importierten Fahrzeugs in Italien ist zwar bürokratisch, aber grundsätzlich gut planbar. Zuständig sind die Motorizzazione Civile für den technischen Teil der Zulassung sowie das Pubblico Registro Automobilistico für die Eintragung der Eigentumsverhältnisse. In der Praxis wird beides häufig über den Sportello Telematico dell’Automobilista oder spezialisierte Agenturen abgewickelt. Am Ende des Verfahrens erhält das Fahrzeug italienische Kennzeichen und das sogenannte „Documento Unico“, das sowohl Zulassungsbescheinigung als auch Eigentumsnachweis ersetzt.
Ab diesem Zeitpunkt unterliegt das Fahrzeug vollständig dem italienischen Recht, einschließlich Versicherungspflicht und der jährlichen Besitzsteuer, der sogenannten bollo auto. Wichtig ist, dass die italienische Zulassung nicht automatisch an deutsche Behörden gemeldet wird. Die Abmeldung in Deutschland muss separat erfolgen, ebenso die Kündigung der deutschen Versicherung und die Beendigung der deutschen Kfz-Steuerpflicht.

































