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Neu: Sommerreifenpflicht in Italien ab dem 15. April 2025

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In Italien tritt ab dem 15. April 2025 eine neue Vorschrift zur Fahrzeugbereifung in Kraft, die vor allem Touristen und Durchreisende betrifft. Ab diesem Datum ist es nicht mehr erlaubt, mit Winterreifen zu fahren. (Foto: © Bastian Glumm)
In Italien tritt ab dem 15. April 2025 eine neue Vorschrift zur Fahrzeugbereifung in Kraft, die vor allem Touristen und Durchreisende betrifft. Ab diesem Datum ist es nicht mehr erlaubt, mit Winterreifen zu fahren. (Foto: © Bastian Glumm)

In Italien tritt ab dem 15. April 2025 eine neue Vorschrift zur Fahrzeugbereifung in Kraft, die vor allem Touristen und Durchreisende betrifft. Ab diesem Datum ist es nicht mehr erlaubt, mit Winterreifen zu fahren, deren Geschwindigkeitsindex unter dem im Fahrzeugschein angegebenen Wert liegt. Darüber berichtete unter anderem die italienische Zeitung altarimini.it. Die Regelung betrifft in erster Linie Reifen, die speziell für den Wintereinsatz gedacht sind, etwa mit der Kennzeichnung „M+S“ und einem Geschwindigkeitsindex wie „T“ oder „H“. Ziel der neuen Vorschrift ist es, die Verkehrssicherheit in den Sommermonaten deutlich zu erhöhen.

Italien: Winterreifen ab Mitte April tabu

Hintergrund der Maßnahme ist die Tatsache, dass Winterreifen bei hohen Temperaturen deutlich schlechtere Fahreigenschaften zeigen. Die Gummimischung dieser Reifen ist weicher und auf Kälte abgestimmt – bei Hitze wird sie instabil. Das verlängert nicht nur den Bremsweg, sondern kann das Fahrverhalten auf trockener Straße insgesamt negativ beeinflussen. In Kombination mit einem niedrigen Geschwindigkeitsindex können die Reifen überhitzen oder sogar beschädigt werden, besonders auf langen Autobahnfahrten. Die neue Vorschrift soll genau solche Risiken vermeiden.

Von der Regelung sind auch viele deutsche Autofahrer betroffen, die nach dem Winter oft mit Winterreifen weiterfahren – teilweise aus Bequemlichkeit, teilweise aus Unwissenheit. Bislang war das in Italien außerhalb der Winterausrüstungszeit erlaubt. Nun gilt: Zwischen dem 15. Mai und dem 15. Oktober dürfen Reifen mit zu geringem Geschwindigkeitsindex nicht mehr gefahren werden, auch wenn sie technisch gesehen noch in Ordnung sind.

In Italien gilt ab dem 15. April Sommerreifenpflicht. Hintergrund der Maßnahme ist die Tatsache, dass Winterreifen bei hohen Temperaturen deutlich schlechtere Fahreigenschaften zeigen. (Foto: © Bastian Glumm)
In Italien gilt ab dem 15. April Sommerreifenpflicht. Hintergrund der Maßnahme ist die Tatsache, dass Winterreifen bei hohen Temperaturen deutlich schlechtere Fahreigenschaften zeigen. (Foto: © Bastian Glumm)

Nicht die Profiltiefe ist der entscheidende Punkt

Wichtig: Anders als häufig angenommen, ist nicht die Profiltiefe der entscheidende Punkt, sondern die Freigabe für Geschwindigkeit. Auch ein Winterreifen mit gutem Profil, aber einem zu niedrigen Index, gilt in diesem Zeitraum als unzulässig. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe bleibt weiterhin bei 1,6 Millimetern – empfohlen werden jedoch mindestens drei Millimeter bei Sommerreifen und 4 Millimeter bei Winterreifen. Wer mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, riskiert zusätzliche Bußgelder. Die Polizei kann je nach Zustand der Reifen und Situation Geldstrafen zwischen 87 und 344 Euro verhängen.

Die neue Vorschrift betrifft nicht nur Winterreifen, sondern auch sogenannte Ganzjahresreifen. Diese dürfen weiterhin verwendet werden, wenn sie den korrekten Geschwindigkeitsindex aufweisen und in technisch einwandfreiem Zustand sind. Die reine „M+S“-Kennzeichnung reicht nicht aus. Wer sich nicht sicher ist, sollte vor der Fahrt nach Italien einen Reifenfachbetrieb aufsuchen.

Übergangsphase bis zum 15. Mai

Eine Übergangsphase bis zum 15. Mai erlaubt es Autofahrern, ihre Bereifung rechtzeitig anzupassen. Danach drohen Strafen in Höhe von 422 bis 1.682 Euro. In gravierenden Fällen, etwa bei Gefahr für den Straßenverkehr oder bei wiederholtem Verstoß, kann sogar die Zulassung des Fahrzeugs entzogen werden. Auch die Versicherung kann im Falle eines Unfalls Leistungen kürzen oder verweigern, wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug mit unzulässigen Reifen unterwegs war.

Für alle, die im Frühjahr oder Sommer mit dem Auto durch Italien reisen, heißt das: unbedingt rechtzeitig auf Sommerreifen oder geeignete Ganzjahresreifen umsteigen. Viele Werkstätten rechnen rund um den April mit einer erhöhten Nachfrage – wer zu spät dran ist, riskiert längere Wartezeiten oder Probleme bei einer Kontrolle. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird – auch Mietwagen sind betroffen.

Kurzer Check kann hohe Bußgelder in Italien vermeiden

Wer also in Italien unterwegs ist, nicht nur auf den Autobahnen, sollte sich vor der Abreise vergewissern, dass seine Reifen nicht nur technisch in Ordnung sind, sondern auch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein kurzer Check kann im Zweifelsfall hohe Bußgelder und unangenehme Überraschungen vermeiden – und sorgt am Ende auch für mehr Sicherheit auf der Straße.

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