
Italien stellt sein Autobahnmautsystem neu auf. Ab Sommer 2026 sollen Autofahrerinnen und Autofahrer auf mautpflichtigen Strecken Geld zurückerhalten, wenn sie aufgrund von Baustellen oder strukturellen Engpässen deutlich länger unterwegs sind als vorgesehen. Die Reform markiert einen Paradigmenwechsel: Maut soll künftig nicht mehr nur für die Nutzung der Infrastruktur, sondern für deren tatsächliche Leistungsfähigkeit erhoben werden.
Bezahlen nur bei funktionierender Infrastruktur
Die Reform geht auf Entscheidungen der italienischen Verkehrsregulierungsbehörde Autorità di Regolazione dei Trasporti zurück. Sie verpflichtet Autobahnbetreiber dazu, Fahrzeitverluste finanziell auszugleichen, wenn diese auf planbare Bau- oder Instandhaltungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Der Grundgedanke dahinter ist einfach: Wenn eine Autobahn ihre zentrale Funktion – zügiges Vorankommen – nicht erfüllt, darf die volle Maut nicht automatisch beim Nutzer verbleiben.
Ob und in welcher Höhe eine Rückzahlung erfolgt, richtet sich nach der Abweichung zwischen der üblichen und der tatsächlich benötigten Fahrzeit. Schon bei vergleichsweise moderaten Verzögerungen soll es eine anteilige Rückerstattung geben, bei extremen Staus von mehreren Stunden ist eine vollständige Erstattung vorgesehen. Maßgeblich ist dabei immer die objektiv gemessene Fahrzeit, nicht das subjektive Stauempfinden.
Maut und Stau: Was ausdrücklich nicht erstattet wird
Nicht jede Verzögerung löst einen Anspruch aus. Ausgenommen sind Staus, die durch Unfälle, extreme Wetterereignisse oder unvorhersehbare Notfälle entstehen. Die Rückerstattung greift ausschließlich bei regulären, planbaren Einschränkungen wie langfristigen Baustellen oder strukturellen Engpässen im Netz.
Die Rückforderung soll über eine zentrale digitale Plattform erfolgen, an der alle Autobahnbetreiber beteiligt sind. Dort können Fahrer ihre Fahrt registrieren, woraufhin die tatsächliche Verzögerung anhand der Verkehrsdaten überprüft wird. Die italienischen Behörden setzen bewusst auf ein automatisiertes Verfahren, um Missbrauch zu vermeiden und den Prozess auch für ausländische Nutzer praktikabel zu machen.
Gilt das auch für ausländische Autofahrer?
Nach aktuellem Stand ja. Die Regelung unterscheidet nicht nach Nationalität oder Kennzeichen. Wer eine mautpflichtige Strecke nutzt und die Voraussetzungen erfüllt, soll unabhängig vom Herkunftsland einen Anspruch auf Rückerstattung haben. Gerade für Urlauber aus dem Ausland ist das ein entscheidender Punkt, da Baustellenstaus insbesondere in der Ferienzeit ein häufiges Ärgernis darstellen.
Mit der Reform beschreitet Italien einen Sonderweg in Europa. Während in den meisten Ländern Maut unabhängig von Verkehrsqualität erhoben wird, führt Italien erstmals ein System ein, das Preis und Leistung direkt miteinander verknüpft. Verkehrsökonomen sehen darin ein Signal an die Betreiber, Baustellen besser zu koordinieren und Einschränkungen transparenter zu kommunizieren.
Zeitplan der Einführung: Im Juni 2026 geht es los
Die neue Regelung soll ab dem 1. Juni 2026 zunächst auf Autobahnabschnitten gelten, die von einem einzigen Betreiber verwaltet werden. Bis Ende 2026 ist eine Ausweitung auf das gesamte mautpflichtige Netz vorgesehen.
Für Autofahrerinnen und Autofahrer, die in Italien unterwegs sind, bedeutet die Reform mehr Fairness und erstmals einen konkreten Ausgleich für verlorene Zeit. Auch wenn die Rückerstattung keinen Stau verhindert, setzt sie ein klares Signal: Wer zahlt, darf künftig auch erwarten, dass die Leistung stimmt.
Maut-Rückerstattung bei Stau in Italien
Ab dem 1. Juni 2026 erhalten Autofahrerinnen und Autofahrer in Italien eine Rückerstattung der Autobahnmaut, wenn es auf mautpflichtigen Strecken aufgrund von Baustellen oder planbaren Einschränkungen zu erheblichen Verzögerungen kommt. Zunächst gilt die Regelung für Abschnitte, die vollständig von einem einzelnen Betreiber geführt werden. Ab dem 1. Dezember 2026 wird sie auch auf Autobahnen ausgeweitet, die von mehreren Betreibern verwaltet werden.
Die Entschädigung soll über eine zentrale App beantragt werden, in der alle privaten Autobahnbetreiber zusammengeschlossen sind. Ein Anspruch besteht bereits, wenn sich die Fahrzeit auf Strecken bis 50 Kilometer um mindestens 10 Minuten verlängert. Auf längeren Strecken soll eine Rückerstattung ab 15 Minuten Verspätung greifen.
Dauert der Stau infolge von Baustellen mindestens drei Stunden, muss die gesamte gezahlte Maut erstattet werden.


































