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Italien schaltet 850 Blitzer ab: Was das neue Autovelox-Dekret bedeutet

Redaktion
Seit dem 12. Juli 2026 gelten in Italien neue Vorschriften für Blitzer. Ältere, nicht homologierte Geschwindigkeitsmessanlagen wurden außer Betrieb genommen, während technisch zugelassene Systeme weiter im Einsatz bleiben.

Seit dem 12. Juli 2026 gelten in Italien neue Vorschriften für Blitzer. Ältere, nicht homologierte Geschwindigkeitsmessanlagen wurden außer Betrieb genommen, während technisch zugelassene Systeme weiter im Einsatz bleiben.

(Foto: © KI-Visualisierung)
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Seit dem 12. Juli 2026 gelten in Italien neue Regeln für Blitzer und Geschwindigkeitskontrollen. Ein Dekret des italienischen Verkehrsministeriums, unterzeichnet am 9. Juni und einen Tag vor Inkrafttreten in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht, verpflichtet Kommunen und Autobahnbetreiber erstmals zu einer einheitlichen technischen Homologation ihrer Messgeräte. Rund 850 alte Radarfallen im Land sind seither abgeschaltet, mehr als 3.100 weitere bleiben in Betrieb. Für Autofahrer aus Deutschland und Österreich ändern sich damit weniger die Regeln auf der Straße als die rechtliche Grundlage der Bußgeldbescheide, die sie hinterher erreichen.

Was das neue Blitzer-Dekret regelt

Die entscheidende Neuerung ist eine seit 34 Jahren offene Baustelle: Bereits die italienische Straßenverkehrsordnung von 1992 sah die verpflichtende Homologation (amtliche technische Zulassung) von Geschwindigkeitsmessgeräten vor, ohne das dafür nötige Verfahren zu definieren. Die dadurch entstandene rechtliche Grauzone hat in den vergangenen Jahren zu einer Welle von Beschwerden und Aufhebungsurteilen geführt, weil Betroffene die Konformität einzelner Geräte anzweifelten. Der Kassationsgerichtshof hatte in mehreren Beschlüssen die Trennung zwischen einer bloßen „approvazione" und einer echten „omologazione" bestätigt und damit weitere Klagen befeuert.

Mit dem neuen Dekret sind diese Anforderungen jetzt operativ. Jeder Blitzer-Prototyp muss vom Verkehrsministerium homologiert werden, jedes einzelne im Betrieb befindliche Gerät ist mindestens einmal jährlich zu kalibrieren, und jede Kommune muss Modell, Seriennummer, Konformitätszertifikat und Kalibrierungsdatum jederzeit belegen können. Die technischen Details, darunter Datenschutz durch Verschlüsselung und die verpflichtende Unkenntlichmachung von Gesichtern im Ausland ansässiger Fahrer, dokumentiert ausführlich das juristische Fachportal Laleggepertutti.

Welche Blitzer abgeschaltet wurden

Betroffen von der Abschaltung sind vor allem Streckenkontrollsysteme älterer Bauart, in Italien unter dem Namen „Tutor" bekannt, sowie einzelne stationäre Blitzer, die zwischen 2004 und Mai 2017 zugelassen wurden und die Kriterien des neuen Dekrets nicht erfüllen. Konkret sind seit Mitte Juli 2026 mindestens 83 Autobahnabschnitte auf den Fernstraßen A1, A4, A13, A14 und A16 ohne aktive Streckenkontrolle. Insgesamt wurden rund 850 der etwa 4.000 Blitzer im Land deaktiviert, während 3.150 weiter im Betrieb bleiben. Die verbleibenden Geräte gelten laut Übergangsregelung im Anhang B des Dekrets als homologiert, sofern sie den technischen Anforderungen bereits vorher entsprachen.

Wer als Reisender auf einer italienischen Autobahn unterwegs ist, sollte sich davon nicht in Sicherheit wiegen lassen. Zum einen sind die klassischen Punkt-zu-Punkt-Blitzer weiter aktiv, zum anderen kommt in den nächsten Monaten schrittweise eine neue Generation homologierter Geräte hinzu. Auch die Polizeikontrollen mit mobilen Handmessgeräten laufen unverändert weiter.

Bußgelder für deutsche Autofahrer

Für deutsche Autofahrer ändert das Dekret an einer Grundregel nichts: Wer in Italien geblitzt wird, bekommt den Bescheid auch in Deutschland zugestellt und muss ihn bezahlen. Grundlage dafür ist die europäische Halterdatenermittlung, die Italien den Zugriff auf deutsche Zulassungsdaten ermöglicht. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht, weil das italienische Punktesystem nur für Inhaber italienischer Führerscheine gilt, doch die Geldstrafen bleiben in voller Höhe wirksam.

Die Bußgeldhöhen für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind unverändert, die Sätze reichen je nach Ausmaß der Überschreitung von rund 42 Euro bis über 3.000 Euro. Bei Bezahlung innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung wird ein Rabatt von 30 Prozent gewährt, was gerade bei kleineren Verstößen relevant sein kann. Für Bescheide, die noch auf abgeschalteten oder unzureichend homologierten Geräten beruhen, kann sich ein Einspruch lohnen, allerdings ist die Rechtslage im Detail komplex und hängt vom jeweiligen Fall ab.

Beschilderung und Ankündigung

Anders als in Deutschland sind Blitzer in Italien grundsätzlich anzukündigen. Vor jedem stationären Gerät muss ein Schild mit dem Piktogramm eines Blitzers stehen, mit ausreichendem Abstand, um ein Abbremsen zu ermöglichen. Auf Autobahnen liegt dieser Vorwarnabstand meist bei einigen hundert Metern, in Ortschaften entsprechend kürzer. Die Ankündigungspflicht gilt auch für die Tutor-Streckenkontrollen, die häufig zusätzlich durch dynamische Anzeigetafeln angekündigt werden.

Wer mit dem eigenen Auto in Italien unterwegs ist, sollte diese Beschilderung ernst nehmen. Die klassischen Fehlerquellen sind weniger die großen Autobahnstrecken als die Ortsdurchfahrten in ländlichen Regionen, in denen sich der zulässige Höchstwert oft in kurzen Abständen ändert und die Blitzer entsprechend platziert sind. Auch die ZTL-Kameras in italienischen Altstädten, die Zutrittsbeschränkungen überwachen, und die farbig markierten Parkzonen mit blauen, weißen und gelben Linien arbeiten nach demselben Prinzip von automatischer Erfassung und postalischer Zustellung.

Einen Bußgeldbescheid prüfen

Wer nach den neuen Regeln einen Bußgeldbescheid aus Italien erhält, kann einige Punkte kontrollieren. Auf dem Verbale sollten sich Modell und Seriennummer des Blitzers wiederfinden, das Datum der letzten Kalibrierung, das Konformitätszertifikat, ein Verweis auf das Homologationsdekret sowie der genaue Standort mit Fahrtrichtung. Auch die Beschilderung am Messort und, falls kein sofortiges Anhalten möglich war, ein präfektorales Dekret zur nachträglichen Zustellung müssen dokumentiert sein. Diese Angaben liegen dem Bescheid nicht immer bei, können aber auf Anfrage verlangt werden.

Ist das gemessene Gerät nach dem 12. Juli 2026 abgeschaltet worden, ohne dass die Behörde eine Übergangsregelung nachweisen kann, gibt es eine gute Chance, den Bescheid mit einem Einspruch beim zuständigen Friedensrichter oder vor dem Präfekten aus der Welt zu schaffen. Nach den ersten Wochen unter dem neuen Dekret bleibt jedoch abzuwarten, wie die italienischen Gerichte die Regelung im Detail auslegen. Für die praktische Wahl zwischen Zahlen und Einspruch spielt die Höhe des Bußgeldes eine Rolle: Bei kleineren Beträgen kann sich der Einspruch kaum lohnen, bei mehreren hundert Euro und aufwärts sollte man den Bescheid genau prüfen.

Was 2026 für Autofahrer in Italien wichtig bleibt

Die technische Reform ändert nichts am Grundprinzip: Wer in Italien Auto fährt, sollte die zulässigen Höchstwerte kennen und beachten. Auf Autobahnen sind in der Regel 130 km/h erlaubt, auf Schnellstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und innerorts 50 km/h. Bei Regen oder anderen widrigen Bedingungen gelten die reduzierten Werte 110, 90 und 80 km/h auf den entsprechenden Straßentypen. Wer eine Weile ohne Erfahrung war oder eine Ferienreise plant, tut gut daran, sich die aktuellen Regeln vor der Abreise noch einmal in Erinnerung zu rufen.

Für die Zeit nach dem Sommer 2026 kündigt sich die zweite Etappe der Reform an. Die Übergangsregelungen für Bestandsgeräte laufen mit klaren Fristen, neue homologierte Blitzer werden schrittweise in Betrieb gehen, und die Rechtsprechung wird die Praxis nachjustieren. Das Verkehrsministerium in Rom hat die relevanten Vorschriften unter dem Titel „Autovelox" gebündelt und stellt sie auf seiner Webseite zur Verfügung. Wer regelmäßig in Italien unterwegs ist, sollte diese Entwicklung im Auge behalten. Die Botschaft lautet jedenfalls nicht, dass Italien seine Blitzer abschafft, sondern dass sie in Zukunft rechtssicherer werden.

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