Deutsche Rente in Italien: So funktioniert die Auszahlung im Ausland

Bastian Glumm
Mit der deutschen Rente nach Italien: Für viele Deutsche ein Lebenstraum, der gut vorbereitet sein will. Von der Auszahlung bis zur Krankenversicherung.

Mit der deutschen Rente nach Italien: Für viele Deutsche ein Lebenstraum, der gut vorbereitet sein will. Von der Auszahlung bis zur Krankenversicherung.

(Foto: © Fotografia Juan Reig - stock.adobe.com)
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Ende 2024 zahlte die Deutsche Rentenversicherung rund 1,7 Millionen Renten ins Ausland, davon knapp 245.000 an deutsche Staatsangehörige. Italien gehört dabei zu den gefragtesten Zielen. Das mediterrane Klima, die Lebensqualität und in manchen Regionen auch steuerliche Vorteile machen das Land für Rentner aus dem deutschsprachigen Raum besonders attraktiv. Wer den Schritt plant, sollte aber einige Dinge vorab klären.

Die gute Nachricht zuerst

Die deutsche Rente wird auch ins Ausland ausgezahlt. Wer nach Italien zieht, muss lediglich der Deutschen Rentenversicherung die neue Adresse mitteilen. Die Überweisung erfolgt dann direkt auf ein Konto nach Wahl, ein deutsches Konto bleibt problemlos möglich, ein italienisches Konto ist praktisch aber nicht zwingend erforderlich. Die Komplikationen beginnen beim Thema Steuern.

Wo wird die Rente besteuert?

Das ist die zentrale Frage für jeden der mit deutscher Rente nach Italien auswandert. Die Antwort liefert das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien. Es regelt welchem Land das Besteuerungsrecht zusteht und verhindert dass dieselben Einkünfte zweimal besteuert werden.

Bei der gesetzlichen Rente aus der Deutschen Rentenversicherung behält Deutschland als sogenannter Kassenstaat das Besteuerungsrecht. Italien darf zusätzlich besteuern, allerdings nur in dem Umfang, in dem die Rente nach deutschem Steuerrecht steuerpflichtig wäre. Die in Deutschland gezahlte Steuer wird in Italien angerechnet.

Anders sieht es bei Leistungen aus der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge aus: Hier hat Italien als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht. Bei Beamtenpensionen und Bezügen aus dem öffentlichen Dienst gilt wiederum die deutsche Besteuerung. Das System ist also in der Praxis komplex und hängt davon ab, aus welchen Quellen sich die Rente zusammensetzt. Eine professionelle steuerliche Beratung ist deshalb dringend zu empfehlen.

Die Flat Tax für Rentner in Süditalien

Italien hat einen besonderen Anreiz für Rentner aus dem Ausland geschaffen: die sogenannte Flat Tax für Renteneinwanderer. Wer seinen Wohnsitz in eine Gemeinde mit weniger als 20.000 Einwohnern in Süditalien, Sizilien oder Sardinien verlegt, kann für alle ausländischen Einkünfte pauschal sieben Prozent Steuer zahlen, für bis zu zehn Jahre. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber den normalen italienischen Steuersätzen die bis zu 43 Prozent betragen können.

Diese Regelung gilt allerdings nur für ausländische Einkünfte und setzt voraus dass man in den letzten fünf Jahren nicht in Italien steuerlich ansässig war. Weitere Informationen dazu bietet die Agenzia delle Entrate, die italienische Steuerbehörde.

Was ist mit in Italien erworbenen Rentenansprüchen?

Wer vor dem Ruhestand sowohl in Deutschland als auch in Italien gearbeitet hat, erwirbt Rentenansprüche in beiden Ländern. Diese werden getrennt berechnet und getrennt ausgezahlt, von der Deutschen Rentenversicherung einerseits und vom italienischen INPS andererseits. Eine gemeinsame Gesamtrente gibt es nicht, aber die in einem Land geleisteten Beitragszeiten können bei der Berechnung des Rentenanspruchs im anderen Land berücksichtigt werden.

Krankenversicherung im Rentenalter

Wer als Rentner aus Deutschland nach Italien zieht, bleibt zunächst weiter in der deutschen Krankenversicherung. Diese stellt das sogenannte S1-Formular aus, das beim lokalen italienischen Gesundheitsamt, der ASL, eingereicht wird. Mit diesem Formular wird man ins italienische Gesundheitssystem aufgenommen und erhält die gleichen Leistungen wie ein italienischer Rentner. Die Krankenversicherungsbeiträge werden weiterhin aus der deutschen Rente einbehalten und an die deutsche Krankenkasse gezahlt, die im Hintergrund mit der italienischen Seite die entstehenden Behandlungskosten verrechnet. In der Praxis bedeutet das: Man wird in Italien behandelt, geht zum italienischen Hausarzt, holt italienische Rezepte ein und nutzt das System wie jeder Einheimische. Das Thema Krankenversicherung in Italien haben wir in einem eigenen Artikel ausführlich behandelt.

Was vor dem Umzug zu klären ist

Der wichtigste Schritt ist die Abmeldung in Deutschland und die Anmeldung der neuen Adresse bei der Deutschen Rentenversicherung. Wer bereits Rente bezieht, sollte zudem prüfen ob Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge weiterhin aus der Rente einbehalten werden, denn das hängt davon ab ob man in Deutschland krankenversichert bleibt oder ins italienische System wechselt.

Steuerlich empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachmann der beide Systeme kennt, denn die Überschneidungen zwischen deutschem und italienischem Steuerrecht sind komplex. Das Doppelbesteuerungsabkommen schützt vor Doppelbesteuerung, aber es schützt nicht vor Fehlern bei der Steuererklärung.

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