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Süditalien lockt Rentner: 7 % Steuer auf Auslandsrente

Redaktion
Wer als Rentner nach Süditalien zieht und eine Auslandsrente bezieht, zahlt für zehn Jahre nur 7 Prozent Steuer auf alle Auslandseinkünfte. Seit April 2026 sind auch größere Städte im Mezzogiorno im Regime zugelassen, mit rund 74 neu qualifizierten Gemeinden. (Symbolbild)

Wer als Rentner nach Süditalien zieht und eine Auslandsrente bezieht, zahlt für zehn Jahre nur 7 Prozent Steuer auf alle Auslandseinkünfte. Seit April 2026 sind auch größere Städte im Mezzogiorno im Regime zugelassen, mit rund 74 neu qualifizierten Gemeinden. (Symbolbild)

(Foto: © pasja1000 - Pixabay)
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Wer als Rentner nach Süditalien zieht und seine Rente aus dem Ausland bezieht, kann seit 2019 von einem der attraktivsten Steuerregime Europas profitieren: Statt der regulären italienischen Einkommensteuer fallen für alle Auslandseinkünfte nur 7 Prozent pauschal an, für maximal zehn Jahre. Die Regelung wurde ursprünglich geschaffen, um die Bevölkerungsentwicklung in den strukturschwachen Regionen des Mezzogiorno zu stützen, ohne einen bestimmten Einkommensrahmen vorzugeben. Am 7. April 2026 ist eine wichtige Reform in Kraft getreten, die den Kreis der zugelassenen Gemeinden erheblich erweitert. Für Rentner, die einen Umzug im Ruhestand erwägen, hat sich das Angebot damit spürbar geöffnet.

Was das 7-Prozent-Regime für Rentner ist

Das sogenannte Regime dei pensionati esteri ist in Artikel 24-ter des italienischen Einkommensteuergesetzes TUIR (Testo Unico delle Imposte sui Redditi) verankert und wurde mit dem Haushaltsgesetz 2019 eingeführt. Wer sich als ausländischer Rentner in einer qualifizierten süditalienischen Gemeinde niederlässt, zahlt auf alle im Ausland erwirtschafteten Einkünfte eine pauschale Ersatzsteuer von 7 Prozent statt der regulären italienischen Einkommensteuer (IRPEF), die je nach Einkommenshöhe zwischen 23 und 43 Prozent beträgt. Das Regime gilt zusätzlich zur eigentlichen Rente auch für andere Auslandseinkünfte wie Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen und Kapitalgewinne. Wie das italienische Fachportal La Legge per Tutti in seiner ausführlichen Analyse dokumentiert, hat die Agenzia delle Entrate in mehreren Interpretationen bestätigt, dass auch Erlöse aus der Auflösung ausländischer Gesellschaften unter das Regime fallen.

Voraussetzungen und Bedingungen

Für die Inanspruchnahme des Regimes gelten mehrere klare Voraussetzungen. Antragsteller dürfen in den fünf Steuerjahren vor dem Umzug nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein und müssen aus einem Land kommen, mit dem Italien ein Abkommen über die administrative Zusammenarbeit im Steuerbereich abgeschlossen hat. Diese Voraussetzung ist etwa für Deutschland, Österreich und die Schweiz erfüllt, aber auch für zahlreiche andere Staaten. Der Antragsteller muss außerdem eine Rente aus dem Ausland beziehen, wobei nicht nur staatliche Renten anerkannt werden, sondern auch Betriebsrenten und private Rentenversicherungen. Die maximale Laufzeit beträgt zehn Jahre, gerechnet ab dem Umzugsjahr einschließlich der neun nachfolgenden Steuerjahre. Das Regime ist optional und wird über die italienische Einkommensteuererklärung im ersten betroffenen Steuerjahr aktiviert.

Anders als das Neo-Residenti-Regime für Hochvermögende, das eine jährliche Pauschale von 300.000 Euro vorsieht, hat das 7-Prozent-Regime keine Einkommensobergrenze und ist damit besonders für Rentner mit mittleren Auslandseinkünften attraktiv. Die Ersatzsteuer wird in einer einzigen Zahlung zum regulären Steuertermin entrichtet und deckt sämtliche Auslandsposten ab, ohne dass die einzelnen Einkommensquellen individuell versteuert werden müssen. Die italienischen Vermögensteuern IVIE auf Auslandsimmobilien und IVAFE auf Auslandsvermögen entfallen, die Meldepflicht im Quadro RW der Steuererklärung bleibt aber bestehen.

Welche Gemeinden qualifizieren

Die geografische Reichweite des Regimes ist klar definiert. Qualifiziert sind ausschließlich Gemeinden in den acht Regionen des Mezzogiorno: Abruzzo, Molise, Campania, Puglia, Basilicata, Calabria, Sicilia und Sardegna. Innerhalb dieser Regionen kommen nur Gemeinden mit einer bestimmten Höchsteinwohnerzahl in Frage. Für die Berechnung ist die ISTAT-Bevölkerungserhebung zum 1. Januar des Vorjahres maßgeblich. Wer das Regime im Jahr 2026 aktiviert, muss sich also nach den Bevölkerungsdaten vom 1. Januar 2025 richten. Zusätzlich sind unabhängig von der Einwohnergrenze auch die Gemeinden qualifiziert, die vom Erdbeben von 2009 in den mittelitalienischen Regionen betroffen wurden.

Für Reisende, die einen Umzug erwägen, ist die Wahl der Gemeinde entscheidend. Kleine Bergdörfer im Landesinneren bieten oft ein anderes Alltagsleben als die größeren Küstenstädte, die durch die aktuelle Reform neu ins Regime aufgenommen wurden. Wer eine bestehende deutschsprachige Community oder eine ausreichende medizinische Infrastruktur sucht, sollte die einzelnen Gemeinden vor der Entscheidung sorgfältig prüfen. Auch der Aspekt der Immobilienpreise variiert erheblich zwischen den Regionen und ist bei der Standortwahl mitzudenken.

Die Reform 2026: von 20.000 auf 30.000 Einwohner

Der wichtigste Wandel des Jahres 2026 betrifft die Einwohnergrenze der zugelassenen Gemeinden. Wie das italienische Rechtsportal Fiscomania in seiner detaillierten Analyse zur neuen Regelung dokumentiert, hat Artikel 26 des Gesetzes Nr. 34 vom 11. März 2026, der sogenannten Legge PMI (Legge annuale sulle piccole e medie imprese), die Höchsteinwohnerzahl der qualifizierten Gemeinden von 20.000 auf 30.000 erhöht. Die Neuregelung ist am 7. April 2026 in Kraft getreten und gilt für alle Wohnsitzverlagerungen, die im laufenden Steuerjahr durchgeführt werden.

Die Erweiterung öffnet das Regime für zahlreiche Städte, die bislang wegen ihrer Einwohnerzahl ausgeschlossen waren, obwohl sie infrastrukturell und kulturell attraktiver sind als die kleineren Bergdörfer. Zu den bekanntesten neu qualifizierten Städten gehören Acireale, Mazara del Vallo und Ragusa in Sizilien, Crotone und Lamezia Terme in Kalabrien, Nocera Inferiore, Nola und Portici in Kampanien sowie Molfetta, Altamura und Andria in Apulien. Wie das italienische Fachportal FiscoeTasse in seiner Bewertung der Reform festhält, sollen mit der Anhebung insgesamt rund 74 neue Gemeinden ins Regime aufgenommen werden, mit dem Ziel, Italien im europäischen Vergleich bei den Rentner-Regimen konkurrenzfähiger zu positionieren.

Welche Einkünfte erfasst werden

Das Regime deckt sämtliche Einkünfte aus ausländischen Quellen ab. Neben der Auslandsrente selbst fallen auch Dividenden aus ausländischen Aktien, Zinsen aus Auslandskonten, Mieteinnahmen aus Immobilien im Ausland, Kapitalgewinne aus dem Verkauf ausländischer Wertpapiere und weitere Auslandseinkünfte unter die Ersatzsteuer. Wie das Fachportal ITAXA in seiner Rechtsanalyse festhält, hat die Agenzia delle Entrate mit der Antwort auf einen Interpellationsantrag Nr. 292 von 2025 klargestellt, dass auch Erlöse aus der Liquidation ausländischer Gesellschaften vom Regime erfasst werden.

Einkünfte aus italienischen Quellen sind vom Regime ausgeschlossen und werden regulär nach den italienischen Steuersätzen versteuert. Wer während der Regime-Laufzeit in Italien eine Nebentätigkeit aufnimmt oder eine Immobilie vermietet, muss diese Einkünfte separat mit der regulären IRPEF versteuern. Auch die Sozialversicherungsbeiträge auf laufende Einkünfte bleiben unabhängig vom 7-Prozent-Regime bestehen.

Wie man das Regime beantragt

Der Antrag für das Regime erfolgt über die italienische Einkommensteuererklärung des ersten Jahres, in dem die Wohnsitzverlagerung nach Italien vollzogen wurde. Zwei Schritte sind vor der Steuererklärung erforderlich: die Anmeldung bei der Anagrafe der neuen Wohnsitzgemeinde (residenza anagrafica) und die Beantragung des Codice Fiscale bei der lokalen Agenzia delle Entrate. Für die weiteren Grundlagen des Umzugs nach Italien bietet der Bestandsartikel Auswandern nach Italien: Was man unbedingt wissen sollte einen umfassenden Überblick über Codice Fiscale, Wohnsitzanmeldung und Krankenversicherung.

Für die konkrete Umsetzung des Regimes empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem italienischen Steuerberater (Commercialista), der die Steuererklärung so ausfüllt, dass die 7-Prozent-Option korrekt gewählt wird und die notwendigen Bestätigungen aus dem Herkunftsland (Doppelbesteuerungsabkommen, Rentenbescheinigungen) beigelegt werden. Der Aufwand des ersten Jahres ist substanziell, in den Folgejahren beschränkt sich die Steuererklärung dann auf die reguläre Aktualisierung der Auslandseinkünfte. Die Ersatzsteuer wird in einer einzigen Zahlung zum regulären Fälligkeitstermin (30. Juni des Folgejahres) entrichtet.

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