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Italien: 40 Euro Strafe für Langsamfahrer auf linker Spur

Redaktion
Dreispurige Autobahn in Italien. Der Ministerrat hat am 13. Oktober 2026 einen Entwurf vorläufig gebilligt, der Langsamfahrer auf der linken Spur mit 40 Euro Strafe belegt, sobald sie unter 100 km/h bleiben.

Dreispurige Autobahn in Italien. Der Ministerrat hat am 13. Oktober 2026 einen Entwurf vorläufig gebilligt, der Langsamfahrer auf der linken Spur mit 40 Euro Strafe belegt, sobald sie unter 100 km/h bleiben.

(Foto: © Bastian Glumm, nachgebessert mit KI)
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Autofahrer in Italien sollen künftig ein Bußgeld riskieren, wenn sie auf der äußersten linken Autobahnspur langsamer als 100 km/h fahren. Der italienische Ministerrat hat am 13. Oktober 2026 in erster Prüfung einen Gesetzesdekret-Entwurf verabschiedet, der eine konkrete Mindestgeschwindigkeit für die Überholspur vorsieht. Die Regelung soll laut Brocardi als Artikel 50 in den neuen Codice della Strada eingefügt werden und die bestehenden Regeln zur Fahrspurwahl in Artikel 143 um einen konkreten Zahlenwert ergänzen.

Was der Entwurf vorsieht

Die geplante Regel ist eng umrissen: Betroffen ist ausschließlich die linke Spur, also die Spur direkt am Mittelstreifen. Wer dort fährt, soll mindestens 100 km/h halten. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf Autobahnen und autobahnähnliche Hauptstraßen mit mindestens drei Fahrstreifen je Richtung, auf denen paralleles Fahren erlaubt ist. Auf zweispurigen Autobahnen oder auf den rechten Spuren gilt die Regel nicht, dort bleibt das Rechtsfahrgebot ohne feste Mindestgeschwindigkeit. Die Vorgabe soll auch auf Durchgangsstraßen mit entsprechender Spuraufteilung gelten.

Status: Erst in erster Prüfung

Der Entwurf ist noch nicht in Kraft. Der Ministerrat hat den Text nach dem Verfahren der prima lettura gebilligt, was einer vorläufigen Annahme entspricht. Es folgt die parlamentarische Beratung mit möglichen Änderungen am Wortlaut, am Bußgeldrahmen und am Anwendungsbereich. Bis zur endgültigen Verabschiedung und Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale gilt das bisherige Recht, die neue Mindestgeschwindigkeit kann also noch nicht sanktioniert werden. Laut Autoblog kann sich die konkrete Bußgeldhöhe im parlamentarischen Verfahren noch verschieben.

Strafe und Ausnahmen

Die geplante Sanktion liegt bei 40 Euro. Verankert würde sie als verwaltungsrechtliche Geldbuße, nicht als strafrechtlicher Verstoß. Entscheidend sind die Ausnahmen, die der Entwurf selbst vorsieht: Unter 100 km/h darf fahren, wer durch starken Regen, dichten Nebel, Baustellen oder einen Unfall zum Langsamerfahren gezwungen ist. Auch eine temporäre oder dauerhafte Beschilderung mit abweichenden Werten geht der festen Zahlengrenze vor. Die generelle Pflicht, die Geschwindigkeit an Straße, Verkehr und Sicht anzupassen, bleibt unverändert bestehen. Für Fahrer bedeutet das in der Praxis, dass ein kurzes Abbremsen in konkreten Verkehrssituationen weiterhin erlaubt bleibt, dauerhaftes Blockieren der Überholspur mit niedrigem Tempo aber ein konkretes Bußgeld nach sich ziehen kann.

Was bisher gilt

Italien kennt bereits heute Regeln gegen behinderndes Langsamfahren, allerdings ohne konkrete Zahlenvorgabe. Nach Sicurauto verpflichtet Artikel 141 Absatz 1 des Codice della Strada jeden Fahrer, seine Geschwindigkeit so zu regeln, dass weder Gefahr noch Verkehrsstörung entsteht. Artikel 142 Absatz 2 erlaubt den Straßenbetreibern, beschilderte Mindest- und Höchstgeschwindigkeiten festzulegen. Darüber hinaus müssen Fahrzeuge laut Durchführungsverordnung mindestens 80 km/h in der Ebene erreichen können, um überhaupt auf Autobahnen zugelassen zu sein.

Die Strafen für zu langsames Fahren, das den Verkehr behindert oder gefährdet, liegen schon jetzt bei 42 bis 173 Euro mit Verdoppelung für Lkw und Busse über acht Tonnen, zusätzlich ein Drittel mehr bei Verstößen zwischen 22.00 und 7.00 Uhr. Bei Zahlung innerhalb von fünf Tagen gewährt die Behörde dreißig Prozent Rabatt. Die neue Vorschrift ergänzt diesen Rahmen um einen klar bezifferbaren Tatbestand, der sich ohne Ermessensspielraum des Beamten anwenden lässt und die bisherige Fahrkultur auf italienischen Autobahnen um eine feste Grenze erweitert.

Begründung: Flüssigere Überholspur

Die italienische Regierung begründet die Regel mit zwei Zielen. Erstens soll der Verkehrsfluss auf der Überholspur verbessert werden, wo Langsamfahrer zu Rückstau und abruptem Spurwechsel führen. Zweitens sollen Auffahrunfälle durch Stop-and-go-Verkehr reduziert werden. Der feste Zahlenwert soll Rechtsklarheit für Polizei und Fahrer schaffen, wo bisher nur die allgemeine Verhaltensnorm aus Artikel 141 galt. Änderungen am Text sind im parlamentarischen Verfahren noch möglich, auch bei der zentralen Frage, auf welchen Strecken der Autostrade die neue Pflicht gelten soll.

Praxis auf der Autostrada

Bis zur Verabschiedung des Dekrets ändert sich an der aktuellen Rechtslage nichts. Wer auf italienischen Autobahnen unterwegs ist, orientiert sich weiterhin an der allgemeinen Verhaltensnorm und der Beschilderung. Die generelle Höchstgeschwindigkeit liegt bei 130 km/h auf trockener Fahrbahn, 110 km/h bei Regen, in Baustellenbereichen und auf bestimmten Strecken gilt tiefere Beschilderung. Blitzer-Kontrollen auf der Autostrada unterliegen laut aktuellem Dekret seit 2026 strengeren Genehmigungsvorgaben. Sollte die neue Regel in Kraft treten, dürfte sich das Fahrverhalten auf dreispurigen Autobahnen spürbar verändern, insbesondere für Wohnmobile und Zugkombinationen, die 100 km/h oft nicht dauerhaft halten können.

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