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Ab 1. Oktober: neues Diesel-Fahrverbot in der Lombardei

Redaktion
Der Mailänder Dom im Zentrum der Stadt: Ab 1. Oktober 2026 dürfen Diesel Euro 5 werktags nicht mehr durch das gesamte Stadtgebiet von Milano fahren – bislang galt das Verbot nur in den Innenstadtzonen Area B und Area C.

Der Mailänder Dom im Zentrum der Stadt: Ab 1. Oktober 2026 dürfen Diesel Euro 5 werktags nicht mehr durch das gesamte Stadtgebiet von Milano fahren – bislang galt das Verbot nur in den Innenstadtzonen Area B und Area C.

(Foto: © Bastian Glumm)
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Zum 1. Oktober 2026 tritt in der Region Lombardei ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 5 in Kraft. Betroffen sind die vier lombardischen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern: Milano, Brescia, Bergamo und Monza. Die Maßnahme sollte ursprünglich auch für Piemont, Venetien und Emilia-Romagna gelten, wurde dort aber durch Ausgleichsprogramme ersetzt. In der Lombardei hält die Regionalregierung bislang am Stichtag fest; die italienische Regierung hat allerdings kurz vor Inkrafttreten einen möglichen Aufschub ins Gespräch gebracht.

Was ab 1. Oktober in der Lombardei gilt

Das Fahrverbot gilt für Diesel-Fahrzeuge der Klasse Euro 5, die zwischen 2011 und 2015 zugelassen wurden. Nach Berechnungen des Automobilclubs Aci, die von der Zeitung Il Giorno zitiert werden, betrifft die Sperre in der Lombardei rund 443.000 Fahrzeuge. Die Einschränkung greift von Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 19.30 Uhr, ganzjährig und ohne die sonst üblichen saisonalen Pausen im Sommer. Für die Innenstadtzonen Area B und Area C in Milano gilt das Verbot bereits seit dem 1. Oktober 2024; ab 1. Oktober 2026 wird es auf das gesamte Stadtgebiet sowie auf Brescia, Bergamo und Monza ausgedehnt.

Wer trotz des Verbots in den betroffenen Zonen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld zwischen 168 und 679 Euro rechnen. Bei wiederholten Verstößen droht zusätzlich ein Führerscheinentzug von 15 bis 30 Tagen. Rechtsgrundlage ist das nationale Umweltrecht in Verbindung mit dem regionalen Luftreinhalteplan der Lombardei, dessen Grundlagen die Regione Lombardia auf ihrem Portal zur Luftqualität dokumentiert.

Move-In: die Kilometer-Alternative

Halter eines betroffenen Fahrzeugs können vom strukturellen Fahrverbot ausgenommen werden, wenn sie sich für das regionale Programm Move-In anmelden. Dabei wird eine Blackbox im Auto installiert, die die im Sperrgebiet zurückgelegten Kilometer erfasst. Statt eines zeitlichen Verbots gilt dann ein jährliches Kilometer-Limit. Für Diesel Euro 5 der Fahrzeugklasse M1 (Personenkraftwagen) sind in der Lombardei 10.000 Kilometer pro Jahr vorgesehen. In der Area B von Milano liegt die Obergrenze deutlich niedriger, bei 1.800 Kilometern jährlich.

Die Blackbox schreibt auch Bonus-Kilometer gut. Für außerstädtische Strecken und Autobahnfahrten zwischen 70 und 110 km/h werden 0,2 zusätzliche Kilometer pro gefahrenem Kilometer gutgeschrieben, für sparsames Fahren im Stadtverkehr 0,1 Kilometer. Die Kosten für das Gerät und die Aktivierung trägt der Fahrzeughalter selbst. Ist das Jahreskontingent erschöpft, gilt bis zum Ende des Vertragsjahres wieder das reguläre Fahrverbot. Details zum Anmeldeverfahren und zu den Kosten stehen auf dem Portal des Programms Move-In.

Warum nur die Lombardei

Das strukturelle Fahrverbot war ursprünglich für vier Regionen des sogenannten Bacino Padano vorgesehen, dem norditalienischen Tiefland rund um den Po, das zu den am stärksten mit Feinstaub belasteten Gebieten Europas zählt. Neben der Lombardei betraf die Vorgabe Piemont, Venetien und Emilia-Romagna. Alle drei Regionen haben allerdings die vom Gesetz zulässige Alternative gewählt: einen Katalog kompensatorischer Maßnahmen, mit dem die geforderte Emissionsreduktion auch ohne strukturelles Fahrverbot erreicht werden soll. Das Piemont mit Torino und Novara war die erste Region, die diesen Weg im Juli 2026 beschlossen hat.

Damit greift die Sperre zum Stichtag nur in der Lombardei, die als einzige der vier Regionen kein Ersatzpaket vorgelegt hat. Die Regionalregierung in Milano hat mehrfach über Anpassungen beraten, bislang aber keine Änderung des Kalenders beschlossen.

Die politische Lage kurz vor dem Stichtag

Nur wenige Tage vor Inkrafttreten des Fahrverbots hat der italienische Verkehrsminister Matteo Salvini angekündigt, den Aufschub der Maßnahme in das nächste anstehende Regierungsdekret aufnehmen zu wollen. Die Regierung Meloni prüft damit einen nationalen Eingriff, der die regionale Regelung außer Kraft setzen würde. Eine formelle Entscheidung liegt bislang nicht vor, weshalb der Kalender juristisch weiterhin den 1. Oktober als Startdatum ausweist.

Für Reisende, die in den kommenden Wochen mit einem Diesel Euro 5 in die Lombardei fahren wollen, heißt das: Der Status des Fahrverbots kann sich kurzfristig ändern. Im Zweifel findet sich die verbindliche Rechtslage im Portal des italienischen Verkehrsministeriums und in den Meldungen der Regione Lombardia. Bereits am 30. September, einen Tag vor dem Start der Sperre, endet zudem die staatliche Diesel-Preisbremse, sodass sich die italienische Diesel-Politik binnen 24 Stunden in doppelter Hinsicht verändert.

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