Wer im Urlaub oder auf Reisen plötzlich ein Medikament braucht, kennt das Problem: Ein Rezept aus dem Heimatland war in ausländischen Apotheken bisher oft wertlos. Das ändert sich nun. Ein E-Rezept im EU-Ausland einzulösen wird künftig möglich. Italien zieht nach über zehn Jahren beim europäischen System nach und macht seine elektronischen Rezepte EU-weit gültig.
Was sich ändert
Ein neuer Dekret-Entwurf des italienischen Gesundheitsministeriums (gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium) regelt erstmals systematisch die grenzüberschreitenden elektronischen Rezepte. Das Prinzip ist einfach: Ein in Italien ausgestelltes Rezept soll in jeder Apotheke eines anderen EU-Landes anerkannt und eingelöst werden – genau wie im Inland.
Der Austausch läuft über das europäische Gesundheitsnetz MyHealth@EU (Teil der eHDSI-Infrastruktur). Ein sogenannter „National Connector" verbindet dabei das italienische Gesundheitskarten-System mit dem der anderen Staaten und „übersetzt" das nationale Rezeptformat in den europäischen Standard.
So funktioniert das E-Rezept im EU-Ausland
Reist ein Patient in ein Land, das den digitalen Austausch mit Italien bereits aktiviert hat, wird das Rezept automatisch aus dem normalen italienischen E-Rezept generiert. Ist ein Land noch nicht angebunden, kann der Arzt ein Papierrezept ausstellen, das im Ausland gültig ist.
Um ein Medikament in einer ausländischen Apotheke abzuholen, müssen Patienten drei Dinge vorlegen: ein gültiges Ausweisdokument, die Steuernummer (codice fiscale, auf der italienischen Gesundheitskarte) und die Identifikationsnummer des Rezepts (NRE bzw. NRBE).
Welche Medikamente ausgenommen sind
Grenzüberschreitend übertragen werden dürfen nur Arzneimittel, die auf einer eigenen, vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Liste stehen. Ausgenommen sind Medikamente mit Sonderverschreibung, etwa Betäubungsmittel, die strengeren gesetzlichen Regeln unterliegen.
Zeitplan und Kosten
Finanziert wird das Vorhaben über das italienische Haushaltsgesetz 2026, das 985.222 Euro für 2026 und 793.000 Euro jährlich ab 2027 für Aufbau und Betrieb der Infrastruktur bereitstellt. Das Dekret tritt am 15. Tag nach seiner Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale in Kraft. Die Liste der elektronisch übertragbaren Medikamente soll innerhalb der folgenden 180 Tage veröffentlicht werden.
Was das für Italien-Reisende und Auswanderer bedeutet
Für alle, die in Italien leben, pendeln oder häufig zwischen Italien und Deutschland unterwegs sind, ist das eine spürbare Erleichterung: Ein beim italienischen Hausarzt ausgestelltes E-Rezept lässt sich künftig auch jenseits der Grenze einlösen, ohne dass vor Ort eine neue Verschreibung nötig ist. Damit reiht sich Italien in ein EU-System ein, das den Alltag von Millionen mobiler Bürgerinnen und Bürger im Krankheitsfall einfacher machen soll.




