Venedig könnte den Zugangsbeitrag für Tagesbesucher ab 2027 auf bis zu 30 Euro pro Person anheben. Das hat Michele Zuin, in der Stadtregierung zuständig für Haushalt und Steuern, im Interview mit der Zeitung Il Gazzettino am 20. September 2026 in Aussicht gestellt. Aktuell zahlen Tagesbesucher an ausgewählten Terminen fünf Euro bei frühzeitiger Buchung und zehn Euro bei kurzfristiger Anmeldung. Eine formelle Entscheidung liegt noch nicht vor, denn die gesetzliche Obergrenze des Zugangsbeitrags ist national geregelt und kann nur mit Zustimmung der Regierung und des Parlaments in Rom angepasst werden.
Was aktuell gilt
Venedig erhebt den Zugangsbeitrag seit April 2024 als weltweit einzigartiges Instrument, um den Massentourismus in der Altstadt zu steuern. Fällig wird die Abgabe nur an ausgewählten Tagen und nur für Kurzbesucher, die nicht in Venedig übernachten. Betroffen ist die historische Altstadt in der Zeit zwischen 8:30 und 16:00 Uhr. Wer eine Übernachtung im Stadtgebiet bucht, wird bereits über die kommunale Kurtaxe erfasst und zahlt keine zusätzliche Abgabe.
Die Zahl der gebührenpflichtigen Tage ist seit Einführung des Systems Schritt für Schritt gewachsen. Im ersten Jahr galt der Beitrag an 29 Tagen, 2025 bereits an 54 Tagen und 2026 an 60 Tagen zwischen dem 3. April und dem 26. Juli. Im Regelfall betrifft die Abgabe Wochenenden und Feiertage. Anmeldung und Zahlung laufen ausschließlich über das offizielle Portal Contributo di Accesso der Stadt Venedig. Kinder unter 14 Jahren sowie Bewohner der Region Venetien sind von der Zahlung ausgenommen.
Was sich 2027 ändern könnte
Zuin nennt 30 Euro als mögliche Obergrenze für besonders stark ausgelastete Tage. Bereits im Juni 2026 hatte der neue Bürgermeister Simone Venturini beim Venedig-Besuch von Staatspräsident Sergio Mattarella eine Staffelung zwischen 30 und 50 Euro für einzelne Tage mit hohem Andrang ins Gespräch gebracht. Der aktuell diskutierte Höchstsatz von 30 Euro bedeutet für Tagesbesucher an solchen Tagen eine Verdreifachung gegenüber dem heutigen Regelpreis von zehn Euro.
Neben dem Betrag könnte sich auch der Zeitraum ändern. Die Stadtregierung prüft, den Zugangsbeitrag künftig auch in den Monaten März und September zu erheben. Damit würde die gebührenpflichtige Zeit über die Sommermonate hinaus ausgedehnt und einen größeren Teil der klassischen Reisezeit für Städtereisen abdecken.
Steuerung statt Einnahmen
Zuin begründet die geplante Anhebung ausdrücklich nicht mit dem Ziel höherer Einnahmen. Die aktuellen Beträge von fünf und zehn Euro seien für die meisten Besucher so erschwinglich, dass sie ihre abschreckende Wirkung verlören. Ziel sei es vielmehr, Wiederholungsbesucher an Spitzentagen wie dem 1. Mai oder an verlängerten Feiertagswochenenden zu einem Ausflug in andere Städte der Region zu bewegen und den Andrang in der Altstadt gleichmäßiger über das Jahr zu verteilen.
Nach den offiziellen Bilanzdaten der Stadt Venedig hat die Kommune 2026 mit dem Zugangsbeitrag rund 5,2 Millionen Euro eingenommen. Insgesamt zahlten in der Saison rund 650.000 Tagesbesucher den Beitrag, gut 70.000 weniger als 2025 (723.000 Zahlende bei 54 Tagen), obwohl die Zahl der gebührenpflichtigen Tage 2026 um sechs Tage höher lag. Die Einnahmen fließen in die Instandhaltung der Altstadt und in Maßnahmen zur Besucherlenkung.
Politische Hürde in Rom
Ob und wann die Anhebung tatsächlich in Kraft tritt, hängt vom Zusammenspiel zwischen der Stadtregierung und der nationalen Politik ab. Die gesetzliche Höchstgrenze für den Zugangsbeitrag ist im italienischen Haushaltsgesetz geregelt und kann nur durch ein neues Regierungsdekret oder eine parlamentarische Entscheidung angehoben werden. Die Regierung Meloni hat sich zur konkreten Höhe bislang nicht öffentlich positioniert.
Für Reisende, die 2027 einen Kurzbesuch in Venedig planen, bleibt damit vorerst unklar, ob die deutlich höheren Beträge tatsächlich schon zur nächsten Saison greifen. Die endgültigen Termine, Beträge und Ausnahmen für 2027 werden in der Regel im Frühjahr auf dem Portal der Stadt Venedig veröffentlicht.




